- Beschluss -
II. Das liberale Staatsbild
- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 20.10.2024 -
Der liberale Staat ist ein Garant für Freiheit und Gerechtigkeit. Er schafft die Rahmenbedingungen für eine freie Gesellschaft, in der jeder Einzelne seine Persönlichkeit entfalten kann. Er schützt die Grundrechte, sorgt für die innere und äußere Sicherheit und fördert den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt.
(1) Der Staat ist Diener der Bürgerinnen und Bürger.
Der Staat ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger.
Er ist ein Instrument, um die Freiheit des Einzelnen zu schützen und die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Seine Legitimation
erhält er aus dem Willen der Bürgerinnen und Bürger, die er durch demokratische
Verfahren repräsentiert. Der Staat soll nicht bevormunden, sondern ermöglichen. Er
soll die Eigenverantwortung und die Selbstorganisation der Gesellschaft fördern und
nur dort eingreifen, wo es unbedingt notwendig ist.
(2) Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden.
Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der liberalen Ordnung. Er garantiert die
Gleichheit vor dem Gesetz und den Schutz der Grundrechte. Alle staatlichen Handlungen
müssen auf Gesetzen beruhen und durch unabhängige Gerichte überprüfbar sein. Die
Gewaltenteilung gewährleistet, dass keine Machtkonzentration entsteht und die
Freiheit des Einzelnen geschützt wird. Der Rechtsstaat ist kein starres Gebilde,
sondern ein dynamischer Prozess, der sich an die gesellschaftlichen Veränderungen
anpassen muss. Er muss die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen
individuellen Rechten und dem Gemeinwohl finden.
(3) Der Staat soll subsidiär handeln.
Subsidiarität ist ein zentrales Prinzip der liberalen Staatsauffassung. Sie bedeutet,
dass staatliches Handeln nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Aufgabe nicht von den
Bürgerinnen und Bürgern selbst oder von kleineren gesellschaftlichen Einheiten besser
erfüllt werden kann. Der Staat soll die Eigenverantwortung und die Selbstorganisation
der Gesellschaft fördern. Er soll nicht alles regeln und kontrollieren, sondern
Freiräume für die Entfaltung individueller und gesellschaftlicher Initiativen
schaffen. Subsidiarität bedeutet auch, dass Entscheidungen möglichst auf der Ebene
getroffen werden sollen, die den Betroffenen am nächsten ist.
(4) Der Staat soll effizient und sparsam wirtschaften.
Die öffentlichen Mittel sind verantwortungsvoll einzusetzen. Der Staat soll seine
Aufgaben effektiv und effizient erfüllen und Verschwendung vermeiden. Eine solide
Haushaltspolitik ist die Grundlage für eine stabile Wirtschaft und die
Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Der Staat soll nicht über seine Verhältnisse leben
und die nachfolgenden Generationen nicht mit Schulden belasten. Er soll die
Steuerzahler entlasten und die Wirtschaft nicht durch übermäßige Bürokratie und
Regulierung behindern.
(5) Der Staat soll den Wettbewerb fördern.
Wettbewerb ist der Motor für Innovation und Fortschritt. Er sorgt für eine effiziente
Allokation der Ressourcen und führt zu besseren Produkten und Dienstleistungen zu
günstigeren Preisen. Der Staat soll faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und
Monopole verhindern. Eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft sorgt für Wohlstand und
sichert Arbeitsplätze. Der Staat soll die Gründung von Unternehmen erleichtern und
den Unternehmergeist fördern. Dabei soll der Staat die mittelständische Struktur der
Wirtschaft fördern: Er darf Personengesellschaften, die am meisten Verantwortung
übernehmen, nie schlechter stellen als Kapitalgesellschaften und Konzernstrukturen.
(6) Der Staat soll eine solide Infrastruktur bereitstellen.
Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und
gesellschaftliche Teilhabe. Der Staat soll in Bildung, Forschung, Verkehr, Energie
und digitale Infrastruktur investieren. Besonders im ländlichen Raum ist die
Bereitstellung einer modernen Infrastruktur essenziell, um gleichwertige
Lebensbedingungen zu gewährleisten und Abwanderung zu verhindern. Der Staat soll den
Ausbau des Breitbandnetzes vorantreiben, die Verkehrswege modernisieren und die
Energieversorgung sichern. Er soll die ländlichen Regionen attraktiv für junge
Menschen und Familien machen.
(7) Der Staat soll die soziale Sicherheit gewährleisten.
Der Staat hat die Aufgabe, die soziale Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten. Dazu gehören ein funktionierendes Sozialsystem, eine gute
Gesundheitsversorgung und die Sicherung des Existenzminimums. Der Staat soll aber
auch die Eigenverantwortung und die private Vorsorge fördern. Er soll die Menschen
nicht in Abhängigkeit halten, sondern ihnen die Möglichkeit geben, sich selbst zu
helfen. Das Sozialsystem soll Hilfe zur Selbsthilfe leisten und die Menschen
befähigen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
(8) Der Staat soll die innere und äußere Sicherheit gewährleisten.
Der Staat hat die Aufgabe, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu
gewährleisten. Das umfasst insbesondere die individuelle Verfolgung von Kriminalität,
Gewalt und Terrorismus, aber auch den Schutz vor äußeren Bedrohungen. Der Staat soll
eine starke Polizei und eine leistungsfähige Bundeswehr unterhalten. Er soll die
Kriminalität bekämpfen, die Gesetze durchsetzen und die Grenzen schützen.
(9) Der Staat soll die internationale Zusammenarbeit fördern.
In einer globalisierten Welt sind die Herausforderungen nur gemeinsam zu bewältigen.
Der Staat soll die internationale Zusammenarbeit fördern und sich für Frieden,
Freiheit und Menschenrechte einsetzen. Deutschland soll seine Verantwortung in Europa
und der Welt wahrnehmen. Es soll sich für eine gerechte Weltordnung einsetzen und die
internationale Zusammenarbeit stärken. Deutschland muss die Entwicklungszusammenarbeit fördern und die Ursachen von Flucht und Migration
bekämpfen.